5.1.2. Der Beschuldigte wendet sich gegen die Schuldsprüche des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Fahrzeugausweis sowie ohne Haftpflichtversicherung. Er moniert in seiner Berufung die Feststellung der Vorinstanz, wonach von blossem Auge festgestellt werden könne, ob ein Fahrzeug eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit offensichtlich massiv überschreite oder nicht.