Zudem wäre unklar, weshalb er in diesem Fall nur ein einziges Minigrip-Säckchen an F._____ hätte geben sollen, wenn er doch noch mehr Kokain in seinem Rucksack gehabt hat. Schliesslich hatte er auch entsprechende Utensilien für den Handel mit Kokain sowie bereits abgepackte Portionen Kokain dabei, was gegen einen reinen Eigenkonsum spricht und was der Beschuldigte nicht schlüssig hat erklären können.