Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges von F._____ ist ein zusätzliches Minigrip-Säckchen mit 0.77 Gramm Kokaingemisch aufgefunden worden (UA act. 360). Dieses hat sich im Handschuhfach links unterhalb des Lenkrades befunden. Im forensisch chemischen Abschlussbericht vom 2. November 2021 ist festgehalten worden, dass die chemische Zusammensetzung dieser Probe gleich war wie beim Kokain, das im Rucksack des Beschuldigten gefunden worden ist (49% [±4.0%] Cocain Base und 55% Cocain Hydrochlorid; UA act. 570 f.). Damit steht fest, dass das Kokain aus derselben Quelle stammen muss, wie dasjenige, welches im Rucksack des Beschuldigten sichergestellt worden ist.