An der Digitalwaage, dem Löffel und der Rasierklinge haben Kokainrückstände nachgewiesen werden können (UA act. 532), was belegt, dass diese Gegenstände entsprechend verwendet worden sind. Das Abwägen und Portionieren von Kokain ergibt nur Sinn, wenn dieses an Dritte weitergegeben werden soll, was ein starkes Indiz für den Handel mit der genannten Menge Kokain darstellt.