4.5.1. Der Anhaltung des Beschuldigten vom 8. September 2021 ist eine polizeiliche Observation vorausgegangen (Anordnung am 27. August 2021 für die Dauer eines Monats aufgrund des Verdachts von Betäubungsmittelhandel; UA act. 438). Am 8. September 2021 habe dabei um 18.54 Uhr beobachtet werden können, wie der Beschuldigte gemeinsam mit F._____ sein Wohndomizil an der T-Strasse in R._____ verlassen habe. Danach - 39 -