4. Vorwürfe vom 8. September 2021: Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffer 8 a) und 8 c)) 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die Vorwürfe vom 8. September 2021 gemäss den Anklageziffern 8 a) und 8 c) der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c und g BetmG schuldig gesprochen. - 38 -