Schliesslich musste der Beschuldigte damit rechnen und es war der Zweck seines Vorgehens, dass H._____ D._____ erzählen würde, dass er die Forderung bezahlen müsse, andernfalls einem von ihnen oder beiden Waffengewalt bzw. eine Gefahr für Leib und Leben drohe. Die gegenüber H._____ gezeigte Androhung ernstlicher Nachteile musste D._____ daher auch direkt als gegen sich selbst gerichtet verstehen. Der Beschuldigte handelte wissentlich und willentlich in der Absicht, D._____ dazu zu bringen, ihm umgehend Fr. 2'000.00 zu übergeben.