Dem Beschuldigten hat dabei klar sein müssen, dass H._____ aufgrund seiner Überrumpelung nicht erkennen würde, dass die Waffe gesichert gewesen ist. Er wusste und wollte, dass H._____ sich an Leib und Leben unmittelbar bedroht fühlen würde. Er hat dabei offenkundig beabsichtigt, dass H._____ D._____ nicht nur von der Forderung, sondern insbesondere von seiner Bedrohung mit einer Waffe erzählen würde und dass sowohl H._____ als auch D._____ dies so auffassen mussten und sollten, dass der Beschuldigte die Bezahlung der Forderung auch in Zukunft durch Anwendung von Waffengewalt gegen H._____ und/oder D._____ durchsetzen würde.