3.3.6. Weiter konnte die vom Beschuldigten an H._____ zuhanden von D._____ vermittelte Botschaft, von deren Kenntnisnahme er ausgehen musste, nur dahingehend verstanden werden, dass er nicht zögern würde, im Falle einer verweigerten Zahlung seine Waffe gegen ihn oder H._____ einzusetzen.