Sämtliche Überlegungen dazu bleiben rein spekulativ. Auch wenn der Verdacht im Raum steht, es könnte sich um eine illegale Forderung (z.B. aus einem Betäubungsmittelgeschäft) handeln, darf solches ohne eindeutigen Nachweis nicht vermutet werden. In Anbetracht der unklaren Verhältnisse ist festzuhalten, dass nicht mit ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine oder eine illegale Forderung bestanden hat. Es ist angesichts der genannten Aussagen durchaus denkbar, dass tatsächlich Geld verliehen worden war und der Beschuldigte dieses Geld zurückholen/eintreiben wollte.