Insgesamt wirkt jedoch die Aussage von D._____, der Beschuldigte und L._____ hätten ihn lediglich unter Androhung einer polizeilichen Anzeige dazu gedrängt, ihnen einen Betrag von Fr. 2'000.00 zu bezahlen, nicht nachvollziehbar. Vielmehr entsteht der Eindruck, als versuche auch D._____, den wahren Forderungsgrund zu verheimlichen.