__ den Beschuldigten nach Fr. 2'000.00 gefragt, weil er etwas habe kaufen müssen. D._____ habe ihm bei der Rückzahlung zudem Fr. 200.00 mehr versprochen, habe jedoch nicht gesagt, wofür das Geld sei. Erst im Nachhinein habe der Beschuldigte erfahren, dass D._____ mit dem Geld 18 kg Haschisch gekauft habe. Der Beschuldigte hat angegeben, zum Zeitpunkt der Darlehenserteilung nur Fr. 2'200.00 gehabt zu haben, es sei sein letztes Geld gewesen. D._____ habe ihm das Geld während dreier Monaten nicht zurückgegeben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18 f.). Schliesslich gab der Beschuldigte an, L._____ habe mit der Forderung nichts zu tun (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.).