Wie nachfolgend gezeigt wird, ist vorliegend nicht nachgewiesen, dass es sich bei der Forderung des Beschuldigten von Fr. 2'000.00 um eine illegale Forderung gehandelt hat. Es ist deshalb «in dubio pro reo» davon auszugehen, dass diese legal war, womit vorliegend lediglich der Nötigungstatbestand in Betracht kommt und der Tatbestand der räuberischen Erpressung ausser Betracht fällt und sich weitere rechtliche Ausführungen dazu erübrigen.