3.3. Versuchte qualifizierte Erpressung, eventualiter versuchte Nötigung (Anklageziffer 1) 3.3.1. Als Vorbemerkung zum Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung eventualiter der versuchten Nötigung ist zunächst festzuhalten, dass die Anklage zwar grundsätzlich auch den erforderlichen Sachverhalt zur Beurteilung einer (von Amtes wegen zu verfolgenden) räuberischen Erpressung oder Nötigung zulasten von H._____ enthielte, der mit vorgehaltener Waffe dazu angehalten worden ist, dem Beschuldigten und seinen Begleitern Einlass in die Wohnung zu gewähren, ihm dort Folge zu leisten und schliesslich D._____ eine Nachricht betreffend eine Geldforderung zukommen zu lassen.