Auch im Rahmen des Durchladens sowie des Entnehmens und Einfügens einer Patrone im gesicherten Zustand ist eine versehentliche Lösung der Sicherung absolut unwahrscheinlich. Dass darüber hinaus nach der kaum denkbaren versehentlichen Entsicherung der Waffe auch noch ein hoher Widerstand hätte überwunden werden müssen, um den Abzug abzudrücken (double action modus) und der Beschuldigte den Finger gar nicht am Abzug hatte, lässt die Gefahr einer versehentlichen Schussabgabe als noch geringer erscheinen. Daran vermögen auch die Umstände nichts zu ändern, dass der Beschuldigte aufgeregt gewesen und von seinen Begleitern zurückgezogen worden ist.