Somit hat der Beschuldigte eine mit zumindest einer Patrone geladene, aber gesicherte Waffe im Gürtel seiner Hose zur Wohnung von H._____ getragen. Als er die Pistole hervorgenommen und durchgeladen hat, hat er die Patrone in den Lauf der Waffe verschoben, wobei diese nach wie vor gesichert gewesen ist. Als er der Waffe eine Patrone entnommen und diese wieder in den Lauf getan hat und die Waffe sodann erneut durchgeladen hat, ist die Waffe weiterhin stets gesichert gewesen, weshalb sich kein Schuss hat lösen können. Entgegen der vorinstanzlichen Feststellung hat der Beschuldigte somit zwar mit einer durchgeladenen, aber nicht schussbereiten Waffe auf H._____ gezielt.