Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Beschuldigte durch sein Verhalten H._____ in eine unmittelbare Lebensgefahr i.S.v. Art. 129 StGB gebracht hat. Zur Klärung dieser Fragestellung ist eine Feststellung der Funktionsweise der konkret verwendeten Waffe erforderlich. Die nachfolgende Beschreibung beruht auf einer durch das Obergericht vorgenommenen Überprüfung der Tatwaffe.