__ den Beschuldigten zur Wohnung von D._____ begleitet haben sollte, ohne sich über den Grund zu erkundigen. Sodann will er nicht einmal während des Gesprächs zwischen H._____ und dem Beschuldigten mitbekommen haben, dass es um die Eintreibung offener Geldschulden gegangen sei. Dies passt auch nicht zu seiner eigenen Aussage, er habe versucht, mit H._____ auf italienisch zu sprechen, als sich dieser und der Beschuldigte nicht verstanden hätten. Es ist unklar, was er anstelle der thematisierten Geldschuld gegenüber H._____ hätte ansprechen sollen. H._____ hatte ebenfalls angegeben, dass einer der Begleiter versucht habe ihm auf italienisch zu sagen, dass es um Schulden von D.__