Es wäre unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, dass er dennoch eine Waffe von D._____ annehmen würde, was die Vorwürfe noch bekräftigen würde. Insgesamt erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass er sich die Waffe ausgerechnet in der Zeitspanne nach dem Vorfall vom 26. Juli 2021 bis zu seiner erneuten Anhaltung vom 8. September 2021 besorgt haben könnte. - 26 -