__ ihm gegeben habe, bevor dieser das Land verlassen habe. D._____ habe ihm, als er nach dem Vorfall vom 27. Juli 2021 nochmal mit ihm Kontakt gehabt habe, für die Schulden von Fr. 2'000.00 Haschisch oder eine Pistole angeboten, da er kein Geld gehabt habe. Der Beschuldigte habe dann die Pistole genommen und habe diese verkaufen wollen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19). Diese neue Schilderung des Beschuldigten ist als reine Schutzbehauptung zu betrachten.