Zudem hatte er angegeben, keine Waffe zu besitzen (UA act. 684). Anlässlich der zweiten Einvernahme vom 11. August 2022 – sprich nach dem Fund seiner Waffe vom 8. September 2021 durch die Kantonspolizei Aargau – hat er die Aussage zur Waffe verweigert und ist pauschal bei seiner Version der Geschehnisse geblieben (UA act. 841 f.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung hat er angegeben, keine Waffe dabei gehabt zu haben und damals überhaupt keine Waffe besessen zu haben (GA act.