___ die Waffe erfunden, wie es der Beschuldigte geltend macht, wäre nicht zu erklären, dass die beschriebene Waffe derjenigen entspricht, die kurze Zeit nach der Tat beim Beschuldigten gefunden worden ist, zumal es sich um eine spezielle Waffe handelt. In dieser exakten Übereinstimmung liegt ein starkes Indiz dafür, dass der Beschuldigte die von H._____ beschriebene und später bei ihm gefundene Waffe, am 26. Juli 2021 dabeihatte und sie gemäss der Beschreibung von H._____ verwendet hat. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat die Staatsanwaltschaft zwar ausgeführt, sie habe nicht behauptet, es habe sich bei der vom Beschuldigten mitgeführten Waffe um die Manurhin, Modell PPK, Kal.