Weiter hat H._____ die vom Beschuldigten mitgeführte Waffe sowie die Patrone, die er ihm vorgezeigt habe, in seinen Einvernahmen detailliert beschreiben können; dies bereits in der ersten, tatnahen Einvernahme vom 27. Juli 2021. Er gab dazu an, es sei eine Pistole gewesen, diese sei recht klein gewesen, ca. 10-15 cm gross, sie habe alt gewirkt und sei silberfarben gewesen, der Griff der Waffe sei wahrscheinlich bräunlich gewesen. Der Schuss sei rund und nicht zugespitzt und goldig gewesen (UA act. 867). Auch in den weiteren Einvernahmen schilderte er dies konstant. Die Waffe sei klein gewesen, ca. eine Hand gross, sie sei aus Metall gewesen und habe alt gewirkt und sei gräulich gewesen.