bzw. die Waffe auf den Kopf gerichtet, ihm die Patrone gezeigt und sodann von der Brust aufwärts bzw. beide Male auf die obere Brusthälfte und die ganze Fläche des Gesichts gezielt (UA act. 875 ff.) bzw. auf die Gegend zwischen Brust und Kopf gezielt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Die Angabe, wonach der Beschuldigte auf die Gegend der oberen Brust/des Kopfes gezielt habe, erscheint vor diesem Hintergrund als ausreichend genau und widerspruchsfrei.