ab, wonach der Beschuldigte zunächst auf Deutsch auf ihn eingeredet habe und einer der zwei Begleiter ihm später auf Italienisch den Inhalt der Forderung erklärt habe. Weiter hat H._____ geschildert, dass der Beschuldigte beim Vorfall recht aufgeregt gewesen sei und dass er vermute, dieser habe Drogen genommen (UA act. 698). Sodann fällt auf, dass H._____ die Rolle der beiden Begleitpersonen J._____ und K._____ durchaus positiv dargestellt hat, indem diese gemäss seinen Aussagen versucht hätten, beruhigend auf den Beschuldigten - 22 -