Insbesondere der Teil mit der vorgezeigten Patrone wurde von H._____ in derart anschaulicher Weise geschildert, dass es unwahrscheinlich erscheint, dass dieser sich den Vorgang bloss ausgedacht haben könnte. So gab er namentlich auch an, es sei beim Zeigen der Patrone fast so gewesen, als hätte der Beschuldigte ihm diese geben wollen (UA act. 877). Die Erfindung eines solch ungewöhnlichen und gleichsam einprägsamen Details würde ein erhebliches Mass an kreativer Leistung abverlangen.