Seine Sachverhaltsbeschreibungen waren dabei schlüssig, nachvollziehbar und detailreich, sie enthielten insbesondere auch spezielle Schilderungen. Dies gilt in erster Linie für die Art und Weise, wie der Beschuldigte ihn mit der Waffe bedroht haben soll, also das Vorzeigen der Waffe im Hosenbund, das anschliessende Entnehmen und Durchladen der Waffe und das Zielen auf H._____, die darauffolgende Entnahme einer Patrone zur Demonstration und das abermalige Einsetzen der Patrone in die Waffe sowie das erneute Durchladen und Zielen auf H._____. Insbesondere der Teil mit der vorgezeigten Patrone wurde von H.___