2.3.4. Wer das Fahrzeug einer anderen Person fährt, nimmt ein erhöhtes Risiko in Kauf, dass diese andere Person (Eigentümerin/Halterin) das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gewartet oder eben mit der erforderlichen Vignette versehen hat. Diesem erhöhten Risiko entspricht eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Prüfung des Fahrzeugs durch Betrachtung oder Erfragung. Ob eine solche Prüfung im Alltag üblich ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf das Bestehen der entsprechenden Verpflichtung. Durch eine kurze visuelle Überprüfung hätte der Beschuldigte die fehlende Vignette an der Frontscheibe ohne Weiteres bemerken können und müssen.