2.3.2. Gemäss Art. 14 Abs. 1 NSAG macht sich strafbar, wer ohne Entrichtung der Abgabe vorsätzlich oder fahrlässig mit einem Fahrzeug, für das die Abgabe entrichtet werden muss, eine Nationalstrasse I oder II benützt. 2.3.3. Unbestritten und erstellt ist, dass das vom Beschuldigten geführte Fahrzeug PW «Citroën», AG aaa, zum Zeitpunkt der Fahrt auf der Autobahn, einer Nationalstrasse im Sinne des Gesetzes, über keine gültige Vignette verfügt hat und er dies vor Antritt der Fahrt auch nicht überprüft hatte.