Dass eine Blutund Urinprobe zeitnah und nicht erst am nächsten Tag bzw. mehrere Tage nach der Fahrt abzunehmen ist, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist angesichts des fortlaufenden Abbaus von Substanzen offensichtlich und musste auch dem Beschuldigten bekannt sein. Dass er sich dennoch geweigert hat, sich der angeordneten Blut- und Urinprobe zu unterziehen, lässt darauf schliessen, dass er zumindest in Kauf genommen hat, mit seinem Verhalten die Feststellung der Fahrfähigkeit bzw. Fahrunfähigkeit im Zeitpunkt der Fahrt zu verhindern.