unfähigkeit im massgebenden Zeitpunkt durch aktiven oder passiven Widerstand des Täters verunmöglicht wird. Es wäre eine zeitnahe Abnahme der Blut- und Urinprobe erforderlich gewesen. Der Beschuldigte verhinderte mit seinem Verhalten die beweissichere Ermittlung einer allfälligen Fahrunfähigkeit endgültig. Kpl. N._____ bestätigte mit seiner Unterschrift, dass der Beschuldigte über die angeordnete Blut- und Urinprobe informiert worden sei, dass ihm die Folgen der Verweigerung eröffnet worden seien und dass sich der Beschuldigte dennoch geweigert habe, sich der Blut- und Urinprobe zu unterziehen (UA act. 475).