__ Hotel, gestoppt werden können. Dabei hätten die Polizeifunktionäre Anzeichen von Alkohol in der Atemluft des Beschuldigten festgestellt, weshalb die Staatsanwaltschaft Baden um 01.42 Uhr eine Blut- und Urinprobe beim Beschuldigten angeordnet habe. Die Anordnung sei auch gestützt auf den zuvor durchgeführten Atemalkoholtest, welcher eine Blutalkoholkonzentration von 0.9 mg/l ergeben habe, erfolgt. Der Beschuldigte habe jedoch die Probenentnahmen verweigert, weshalb seine Fahrfähigkeit nicht rechtsgenüglich habe abgeklärt werden können. - 15 -