Es besteht auch ein potenzielles Motiv – nämlich Selbstschutz – für eine falsche Belastung des Beschuldigten durch I._____. Es verbleiben für das Gericht damit nicht nur theoretische Zweifel daran, dass der Beschuldigte das Fahrzeug zum Gebrauch entwendet hat und gegen den Willen von I._____ losgefahren ist. Nach dem Dargelegten erweist sich die Berufung des Beschuldigten in diesem Punkt als begründet und ist gutzuheissen. Er ist folglich vom Vorwurf der Entwendung eines Motofahrzeuges zum Gebrauch freizusprechen.