Er wisse auch nicht mehr, wie die Beschädigungen am Fahrzeug entstanden seien, da er damals ein paar Bier getrunken habe. Er wisse jedoch noch, wie der Beschuldigte sein T-Shirt an der Raststätte ausgezogen habe, womit er die Version des Beschuldigten und nicht von I._____ stützt, der ausgeführt hat, dass der Beschuldigte das T-Shirt während der Fahrt ausgezogen habe. Zudem erinnere er sich nicht, dass I._____ an der Raststätte auf die Toilette gegangen sei. Er wisse auch nicht mehr, weshalb an der Raststätte ein Fahrerwechsel stattgefunden habe und ob I._____ damit einverstanden gewesen sei.