Weiter führte er aus, dass er für sich und E._____ etwas zu essen geholt habe, und um welches Essen es sich gehandelt habe. I._____ habe dann erneut eine Line Kokain konsumiert und gefragt, ob noch jemand wolle, was sie verneint hätten. I._____ habe sodann gewollt, dass jemand anderes fahre, E._____ habe jedoch nicht fahren können, da er auf Bewährung gewesen sei. Während der Fahrt sei I._____, der auf der Rückbank gesessen sei, nach vorne gekommen und habe die Scheibe mit zwei Schlägen kaputt gemacht, wobei E._____ ihn geschubst und gefragt habe, was er für einen Scheiss mache (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15 ff.