was jedoch nicht gelungen sei. Anschliessend sei der Beschuldigte ohne Vorwarnung um das Fahrzeug herumgelaufen und auf der Fahrerseite eingestiegen. I._____ habe ihn aufgefordert, auszusteigen und ihm den Zündschlüssen zu übergeben, worauf der Beschuldigte noch mehr in Rage geraten sei. I._____ sei schliesslich hinten eingestiegen, E._____ auf der Beifahrerseite. Anschliessend sei der Beschuldigte auf die Autobahn A1 in allgemeine Richtung Bern aufgefahren. I._____ und E._____ hätten den Beschuldigten mehrfach aufgefordert, das Fahrzeug sofort anzuhalten und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass eine Polizeikontrolle kommen würde.