In tatsächlicher Hinsicht ist sie gestützt auf die Aussagen von I._____ davon ausgegangen, dass derselbe am 16. Juni 2021 vor 01.00 Uhr als Lenker des PW «Citroën», AG aaa, von Zürich auf der Autobahn A1 in allgemeine Richtung Bern gefahren ist. Der Beschuldigte sei auf dem Beifahrersitz gesessen und habe während der Fahrt aus unbekannten Gründen angefangen herumzuschreien und sich das T-Shirt zu zerreissen. Zudem habe er mit der Faust heftig gegen die Windschutzscheibe geschlagen, welche beschädigt worden sei und habe so eine uneingeschränkte Sicht des Fahrzeuglenkers verunmöglicht. I._____ sei deshalb beim Rastplatz Würenlos von der Autobahn abgefahren und habe angehalten.