1. Der Beschuldigte wendet sich mit Berufung gegen die Schuldsprüche der Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB (Anklageziffer 2; Vorfall vom 26. Juli 2021); der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 1; Vorfall vom 26. Juli 2021); der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch gemäss Art. 94 Abs. 1 lit. a SVG (Anklageziffer 3; Vorfall vom 16. Juni 2021); des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer 4b); Vorfälle vom 11. November 2021); der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG -7-