Mit Berufungserklärung vom 19. April 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der versuchten Erpressung, eventualiter der Nötigung, und der Gefährdung des Lebens (Anklageziffern 1 und 2), der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch (Anklageziffer 3), des Fahrens ohne Berechtigung (Anklageziffer 4 b)), der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Anklageziffer 5), des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung (Anklageziffer 6 b)), der Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Anklageziffer 7 a)), der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit.