1 BetmG - der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB - des mehrfachen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG - der einfachen Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG - der Übertretung des Nationalstrassenabgabegesetzes gemäss Art. 14 Abs. 1 NSAG - des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungsverfahren gemäss Art. 323 Ziff. 1 StGB 2. 2.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.