Der (ehemalige) Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Marco Jauner, hat eine Kostennote eingereicht, wobei nicht unbesehen darauf abgestellt werden kann. Im Berufungsverfahren kann nur der angemessene Aufwand ab Rechtshängigkeit beim Berufungsgericht, d.h. aus Sicht des Verteidigers ab Berufungserklärung entschädigt werden. Der zuvor anfallende Aufwand ist im erstinstanzlichen Verfahren geltend zu machen. Das ergibt sich - 29 -