Entsprechend gross ist die Bedeutung des Strafverfahrens für die Privatklägerin. Im Hinblick auf Belastung der Privatklägerin durch die Handlungen des Beschuldigten, welcher nach wie vor nicht geständig ist, ihren geringen Deutschkenntnissen sowie aufgrund der Tatsache, dass es sich um mehrere und verschiedene abzuklärende Tatbestände gehandelt hat, womit auch nicht mehr von einem leicht überschaubaren Fall die Rede sein kann, erweist sich der Beizug eines Anwaltes durch die Privatklägerin als notwendig.