4.5.6. In Bezug auf die Höhe des Tagessatzes kann auf die obigen Erwägungen verwiesen werden. Der Tagessatz ist auf Fr. 50.00 festzusetzen. 4.5.7. Der Beschuldigte hat die vorliegend zur Beurteilung stehenden Delikte während der laufenden Probezeit gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 25. November 2020 begangen.