4.5.2. Sodann hat der Beschuldigte einen Brief inkl. einem Röhrchen mit weisser Flüssigkeit in den Briefkasten am vormaligen Wohnort von A._____ gelegt. A._____ hat zwar nicht unmittelbar vom Beschuldigten Kenntnis genommen, aufgrund der direkten Hinterlegung im Briefkasten war ihr jedoch klar, dass der Beschuldigte ein weiteres Mal an ihrem (ehemaligen) Wohnort persönlich erschienen ist. Entsprechend hat das Verhalten des Beschuldigten das beklemmende Gefühl, beobachtet zu werden, zusätzlich - 21 -