Die vorliegend zu beurteilenden Straftaten haben sich im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und August 2021 ereignet. Im besagten Zeitraum wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 25. November 2020 wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 110.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt. Da sich die - 17 -