_ unklar gewesen ist, wann die fraglichen Fotos hinter den Scheibenwischer geklemmt wurden, erscheint durchaus verwunderlich, dass dieses Datum nun genau auf den 12. November 2020 festgesetzt werden konnte. Einerseits wurde im Strafantrag explizit ausgeführt, dass der genaue Zeitpunkt nicht mehr rekonstruierbar sei, und andererseits ist es offenbar so, dass der Vater öfters verreist (vgl. act. 176), womit nicht auszuschliessen ist, dass die Angabe in seinem - 16 -