3.3.2. Es wurde oben bereits erstellt, dass der Beschuldigte für die Beschädigungen am Audi von A._____ verantwortlich ist. Sie hat den Strafantrag am 2. Oktober 2020 und damit fristgerecht gestellt (act. 126 f.). Beim Zerkratzen des Lacks, dem Verbiegen des Scheibenwischers und dem Abreissen des Seitenspiegels handelt es sich offensichtlich um Beschädigungen einer körperlichen Sache und ist vom Tatbestand der Sachbeschädigung umfasst. Der Beschuldigte wusste genau, was er tat, und wollte die gezielt ausgeführten Beschädigungen auch. Er handelte mithin mit direktem Vorsatz. Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist somit sowohl in objektiver wie auch in subjektiver Hinsicht erfüllt und die