___ Unwohlsein und schliesslich ein gezwungenermassen verändertes Verhalten nach sich ziehen würde. Mit dem Zerkratzen des Audis, den Nach- und Vorbeifahrten in X._____/Y._____ und am Arbeitsort in S._____, dem Versenden verschiedener Briefe an A._____, ihren Vater und ihre Arbeitgeberin und schliesslich der Kontaktaufnahme via Facebook Marketplace mit einem Kollegen des Vaters hat er sich der mehrfachen Nötigung schuldig - 14 - gemacht. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als unbegründet.