178; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 9). Auch hier zeigte der Beschuldigte mehrere nötigende Handlungen, welche A._____ letztlich veranlasst haben, die Arbeitsstelle zu wechseln. A._____ löst ihre Autos über ihren Partner ein, um dem Beschuldigten keine Möglichkeit zu bieten, ihren Aufenthaltsort herauszufinden. Die Privatklägerin wurde immer wieder in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, indem der Beschuldigte sie auch im Jahr 2021 weiterhin an ihrem (ehemaligen) Arbeitsort beobachtete und mit ihr Kontakt aufgenommen hat.