Ihre Ausführungen sind glaubhaft und schlüssig. Insbesondere ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass das Zerkratzen des Autos an ihrem Wohnort, also die Gewaltanwendung, wenn auch «nur» gegenüber Sachen, erste Angstgefühle ausgelöst hat. Dass sich diese Angst verstärkte, als der Beschuldigte wie aus dem Nichts A._____ zwischen X._____ und Y._____ mit dem Auto nachgefahren ist, erscheint nachvollziehbar und schlüssig, da sie unter diesen Umständen den Verdacht hegen durfte, dass der Beschuldigte sie buchstäblich beschattet. A._____ wechselte offiziell ihren Wohnort Ende Oktober 2020.